Das US-Berufungsgericht für den Ninth Circuit hat kürzlich bestätigt, dass Non-Fungible Tokens (NFTs) gemäß dem Lanham Act als Markenrechte qualifiziert werden können. Diese Entscheidung, die sich auf einen Streitfall bezüglich der NFT-Kollektion des Bored Ape Yacht Club konzentrierte, markiert eine bedeutende Entwicklung in der rechtlichen Behandlung digitaler Vermögenswerte. NFTs – digitale Assets mit einzigartigen Softwarecodes und wahrnehmbaren Komponenten wie Kunstwerken – haben nun das Potenzial, als Herkunftskennzeichen zu dienen, ähnlich wie traditionelle Marken. Diese Einstufung eröffnet Kreditgebern neue Möglichkeiten, da sie NFTs als Sicherheiten behandeln können, sofern diese bestimmte Kriterien erfüllen. Da diese Vermögenswerte branchenübergreifend an Bedeutung gewinnen, ist es für Finanzinstitute entscheidend, ihren rechtlichen Status zu verstehen.
Für Kreditgeber, die NFTs als Marken absichern möchten, entspricht der Prozess dem herkömmlichen Verfahren für Marken. Erstens qualifizieren sich NFTs als Marken, wenn sie die Herkunft digitaler Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen. Zweitens ist zur Begründung eines dinglichen Sicherungsrechts eine UCC-1-Registrierung erforderlich, ergänzt durch einen Sicherungsvertrag mit dem Kreditnehmer. Drittens ist eine Due-Diligence-Prüfung unerlässlich: Der Markenstatus und der Marktwert des NFT müssen vor dem weiteren Vorgehen verifiziert werden. Dieser Schritt ist entscheidend, da Konflikte oder verletzend eingetragene Rechte den Wert des Vermögenswerts mindern können.
Kreditgeber sollten zudem optionale Anmeldungen beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) in Erwägung ziehen, um die Bekanntmachung gegenüber Dritten zu verstärken, obwohl UCC-Registrierungen allein für die rechtliche Priorität ausreichen. Die Komplexität digitaler Vermögenswerte erfordert jedoch mehr als Standardprüfungen. Tools wie IP Defender, das nationale Markendatenbanken auf Konflikte und Rechtsverletzungen überwacht, können helfen, potenzielle Risiken zu identifizieren, bevor sie eskalieren. Die globale Abdeckung von IP Defender in über 50 Ländern – darunter die EU, die USA und Australien – stellt sicher, dass Unternehmen Bedrohungen voraus sind, die bei einer traditionellen Due-Diligence-Prüfung möglicherweise übersehen würden.
Der Rechtsstreit zwischen Yuga Labs und Ryder Ripps verdeutlichte die duale Natur von NFTs. Yuga Labs, Schöpfer der Bored Ape Yacht Club (BAYC) NFTs, verklagte Ripps wegen der Verwendung ähnlicher Bildmotive und Branding-Elemente in seiner eigenen NFT-Kollektion. Ripps argumentierte, NFTs seien keine „Waren" im Sinne des Lanham Act und daher nicht markenfähig. Das Gericht wies dieses Argument zurück und entschied, dass NFTs als herkunftskennzeichnende Waren fungieren. Es betonte jedoch, dass Yuga Labs stärkere Beweise für eine Verwechslungsgefahr bei Verbrauchern vorlegen muss, um mit seiner Verletzungsklage erfolgreich zu sein. Diese Entscheidung unterstreicht den sich entwickelnden rechtlichen Rahmen für digitale Vermögenswerte, in dem Klarheit und proaktiver Schutz von höchster Bedeutung sind.
Die Absicherung von NFTs als Marken umfasst einen zweistufigen Prozess. Erstens müssen Kreditgeber ein dingliches Sicherungsrecht gemäß Artikel 9 des Uniform Commercial Code (UCC) begründen, wobei NFTs als „allgemeine immaterielle Vermögenswerte" behandelt werden. Ein Sicherungsvertrag muss das NFT hinreichend beschreiben, einschließlich seiner wahrnehmbaren Komponente, Registrierungsdaten und des Quellcodes. Zweitens erfordert die Wirksamkeit des Sicherungsrechts die Einreichung einer UCC-1-Finanzierungserklärung beim Secretary of State des Bundesstaates des Schuldners. Obwohl Anmeldungen beim USPTO nicht zwingend vorgeschrieben sind, bieten sie zusätzliche Bekanntmachung und Transparenz, insbesondere während der Due-Diligence-Prüfung.
Die rechtliche Anerkennung von NFTs als Markenrechte spiegelt ihre wachsende wirtschaftliche Bedeutung wider. Für Kreditgeber bietet dieser Wandel sowohl Chancen als auch Risiken. Durch die Einhaltung etablierter rechtlicher Rahmenbedingungen können Finanzinstitute die Komplexität der Absicherung digitaler Vermögenswerte besser bewältigen und so einen robusten Schutz in einer zunehmend digitalen Wirtschaft gewährleisten.