Oberster Gerichtshof prüft im Markenrechtsstreit um „Vetements" die Anwendung der Doktrin der fremdsprachigen Äquivalente

Zusammenfassung

Der Oberste Gerichtshof prüft, ob das französische Wort „Vetements" (Bedeutung: Kleidung) als Marke schutzfähig ist, und wägt dabei die Verbraucherwahrnehmung gegen die Doktrin der ausländischen Äquivalente ab.

Die jüngste Annahme einer Petition der Vetements Group AG durch den Obersten Gerichtshof der USA hat die Diskussion über die Lehre der ausländischen Äquivalente im Markenrecht neu entfacht. Diese Lehre, die bewertet, ob ein nicht-englisches Wort als Marke eingetragen werden kann, hängt davon ab, ob Verbraucher den Begriff wahrscheinlich als sein englisches Äquivalent interpretieren. Der Fall dreht sich darum, ob das französische Wort Vetements – was „Kleidung" bedeutet – ein Gattungsbegriff ist, beschreibend wirkt oder für den Markenschutz eligible ist.

Die Lehre der ausländischen Äquivalente und die Verbraucherwahrnehmung

Das Trademark Manual of Examining Procedure (TMEP) besagt, dass fremdsprachige Wörter mit direkten englischen Übersetzungen abgelehnt werden können, wenn sie lediglich beschreibend oder gattungsmäßig sind. Zum Beispiel wurde eine Marke wie VEUVE ROYAL (Französisch für „Königliche Witwe") die Eintragung verweigert, weil US-Verbraucher sie wahrscheinlich nicht übersetzen, trotz ihrer Herkunft aus einer verbreiteten Sprache. Der entscheidende Faktor ist, ob der durchschnittliche amerikanische Verbraucher bei dem Begriff „anhalten und übersetzen" würde.

Die Lehre ist jedoch nicht absolut. Gerichte haben entschieden, dass Begriffe aus Sprachen wie Spanisch, Französisch oder Russisch qualifiziert sein können, aber nur, wenn sie spezifische Kriterien erfüllen. Die Booking.com-Entscheidung (2020) unterstrich, dass das Markenrecht berücksichtigen muss, wie Verbraucher eine Marke wahrnehmen, nicht nur ihren sprachlichen Ursprung. Dieses Prinzip wurde zum Kernstück von Vetements' Argumentation.

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Der Fall Vetements: Ein Zusammenstoß rechtlicher Interpretationen

Vetements reichte zwei Markenanmeldungen für die Wortmarke Vetements und ihre stilisierte Version ein, die Kleidung und Einzelhandelsdienstleistungen abdecken. Das U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) lehnte die Marken ab mit der Begründung, sie seien gattungsmäßig für „Kleidung". Vetements argumentierte, dass der Begriff, obwohl er wörtlich „Kleidung" bedeutet, in der Modebranche nicht beschreibend sei und durch Medien und Markenidentität Anerkennung gewonnen habe.

Das Trademark Trial and Appeal Board (TTAB) bestätigte die Ablehnung mit der Argumentation, dass der gattungsmäßige Charakter des Begriffs schwerer wog als seine Markenbekanntheit. Vetements legte Berufung beim Federal Circuit ein, der das TTAB bestätigte und stating, dass der Fokus darauf liegen sollte, ob Verbraucher den Begriff mit der gattungsmäßigen Kategorie assoziieren. Der Fall erreicht nun den Obersten Gerichtshof, wo die rechtliche Interpretation der Lehre auf die Probe gestellt wird.

Unterschiedliche Ansätze in den verschiedenen Gerichtsbezirken

Gerichte haben die Lehre der ausländischen Äquivalente unterschiedlich interpretiert, was Unsicherheit für Unternehmen schafft. Der Fourth Circuit wandte beispielsweise einen Test zur Verbraucherwahrnehmung an und entschied, dass der italienische Begriff UNO (bedeutet „eins") für ein Pizzarestaurant nicht beschreibend sei. Im Gegensatz dazu hat der Second Circuit einen rigideren Ansatz verfolgt und die Bedeutung des Begriffs in seinem Herkunftsland über das Verbraucherverhalten gestellt.

Der Fifth Circuit betonte similarly die automatische Übersetzung zur Bewertung der Beschreibbarkeit und stufte den spanischen Begriff CHUPA (bedeutet „saugen") als gattungsmäßig für Lutscher ein. Meanwhile hat das TTAB anerkannt, dass einige Verbraucher der relevanten Sprache mächtig sein können, was in ähnlichen Fällen zu widersprüchlichen Ergebnissen führt.

Auswirkungen auf die Markenstrategie

Das Ergebnis des Falls Vetements könnte neu gestalten, wie Unternehmen Markenanmeldungen mit nicht-englischen Begriffen angehen. Unternehmen müssen nun einen Flickenteppich aus Interpretationen navigieren und sprachliche Nuancen mit der Verbraucherwahrnehmung in Einklang bringen. Zum Beispiel kann ein Begriff aus einer verbreiteten Sprache wie Französisch weiterhin als gattungsmäßig eingestuft werden, wenn ihm Unterscheidungskraft im Markt fehlt.

Markenüberwachung und strategische Registrierung sind entscheidend. Marken sollten bewerten, ob ihre Markenzeichen wahrscheinlich als gattungsmäßig, beschreibend oder unterscheidungskräftig wahrgenommen werden. Rechtliche Klarheit über die Anwendung der Lehre wird Unternehmen helfen, kostspielige Ablehnungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass ihre Marken geschützt sind.

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Der Einsatz ist hoch. Ein einziges Versäumnis im Markenschutz kann zu finanziellen Verlusten, Verwässerung der Marke und Rechtsstreitigkeiten führen. Mit IP Defender können Unternehmen ihr geistiges Eigentum selbstbewusst verteidigen, in dem Wissen, dass ihre Marken unter ständiger Überwachung stehen. Ob bei der Einführung einer neuen Marke oder der internationalen Expansion, die richtige Überwachungsstrategie ist unerlässlich.