Gericht untersagt BYOOVIZ wegen Verwechslungsgefahr bei Marken

Zusammenfassung

Bundesgericht bestätigt einstweilige Verfügung gegen BYOOVIZ unter Verweis auf Verwechslungsgefahr bei Marken und betont den Schutz von Patienten sowie die Markenintegrität im Pharmabereich.

Das Bundesberufungsgericht (FCA) hat kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung der Marke BYOOVIZ für ein biosimilares ophthalmologisches Arzneimittel bestätigt und damit den Rechtsgrundsatz bekräftigt, dass ähnliche Marken zu Verwechslungen im Markt führen können. Die Entscheidung Samsung Bioepis v. Novartis, 2025 FCA 212 markiert einen Wendepunkt im Markenrecht und unterstreicht die Bedeutung der Überwachung und Verhinderung von Verbraucherirrtümern.

Der Streitfall: BEOVU vs. BYOOVIZ

Novartis hält die eingetragene Marke BEOVU für sein Anti-VEGF-Medikament zur Behandlung der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD). Der Wirkstoff in BEOVU ist Brolucizumab. Samsung Bioepis und Biogen brachten ein Biosimilar unter dem Markennamen BYOOVIZ auf den Markt, ein Produkt, das darauf ausgelegt ist, Novartis' Medikament für dieselbe Indikation nachzuahmen.

Novartis reichte Klage ein und warf Markenverletzung, wettbewerbswidrige Nachahmung („passing off") sowie Schädigung seines Goodwill vor. Das erstinstanzliche Gericht stellte fest, dass die Marke BYOOVIZ bei Patienten und Angehörigen der Heilberufe wahrscheinlich zu Verwechslungen führen würde und somit gegen das kanadische Markengesetz verstoße. Es wurde eine permanente einstweilige Verfügung erlassen, um die Verwendung von BYOOVIZ zu untersagen.

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Samsung Bioepis und Biogen legten Berufung ein mit dem Argument, die einstweilige Verfügung solle bis zur Überprüfung ausgesetzt werden. Das FCA lehnte dies ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

Wichtige rechtliche Grundsätze: Patienten als Verbraucher

Ein zentraler Punkt der Berufung war die Frage, ob Patienten – und nicht nur Ärzte oder Apotheker – als relevante Verbraucher bei der Beurteilung einer Markenverwechslungsgefahr betrachtet werden müssen.

Das FCA entschied, dass Patienten in die Analyse einbezogen werden müssen. Das Gericht betonte, dass der Test auf Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung hypothetischer Natur ist und nicht von einer tatsächlichen Konfrontation mit der Marke abhängt. Dies steht im Einklang mit jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs, darunter Mattel v. 3894207 Canada Inc. und Masterpiece v. Alavida Lifestyles, die hervorheben, dass das Markenrecht die Fähigkeit der Verbraucher schützt, informierte Entscheidungen zu treffen.

Das Gericht verwies zudem auf Ciba-Geigy Canada v. Apotex, einen wegweisenden Fall, der Patienten als Stakeholder bei Marken für verschreibungspflichtige Arzneimittel anerkennt. Das FCA unterstützte die Bezugnahme der Vorinstanz auf diese Präzedenz und hob das übergeordnete politische Ziel hervor, Verbrauchertäuschung zu verhindern.

Auswirkungen für Unternehmen

Das Urteil bekräftigt, dass bereits die Ähnlichkeit von Marken rechtliche Schritte auslösen kann, unabhängig von einer tatsächlichen Marktüberschneidung. Unternehmen müssen potenzielle Konflikte proaktiv überwachen, insbesondere in Sektoren, in denen Patientensicherheit und Klarheit bei der Behandlung von höchster Priorität sind.

Für Pharmaunternehmen unterstreicht die Entscheidung die Notwendigkeit, Innovation mit Respekt vor bestehenden Marken in Einklang zu bringen. Hersteller von Biosimilars stehen aufgrund der kritischen Natur ihrer Produkte besonders stark unter Beobachtung.

Der Fall signalisiert zudem eine Verschiebung des richterlichen Fokus hin zum Schutz des Verbrauchervertrauens. Gerichte messen zunehmend der Rolle der Endverbraucher in Markenstreitigkeiten Priorität bei und stellen sicher, dass Marken für potenzielle Verwechslungen zur Verantwortung gezogen werden.

Ergebnis und nächste Schritte

Das FCA wies die Berufung zurück, gewährte jedoch eine Aussetzung der einstweiligen Verfügung bis zu einer möglichen Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof. Bereits vor dem Urteil hatte Samsung Bioepis sein Produkt in MELVIZO umbenannt – ein strategischer Schritt, um weitere rechtliche Verwicklungen zu vermeiden.

Dieser Fall dient als Mahnung für Unternehmen, die sich im Markenrecht bewegen. Verwechslungsgefahr ist nicht nur ein rechtliches Risiko – sie ist auch ein reputations- und betriebswirtschaftliches Risiko. Überwachung, frühzeitiges Eingreifen und strategische Namensgebung sind unerlässlich, um kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden und die Markenintegrität zu schützen.

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Die Bedeutung eines proaktiven Markenmonitorings kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Mit der Expertise von IP Defender bei der Identifizierung und Eindämmung von Risiken können Unternehmen ihr geistiges Eigentum schützen und die Fallstricke rechtlicher Auseinandersetzungen vermeiden.

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