Neue chinesische Markenrechtsreform: Echte Nutzung statt formaler Registrierung – Was Sie zur Markenüberwachung wissen müssen

Zusammenfassung

Ab dem 1. Januar 2027 tritt in China ein überarbeitetes Markengesetz in Kraft, das die tatsächliche gewerbliche Nutzung gegenüber formalistischer Registrierung priorisiert. Die Reform führt einen objektiven Maßstab für bösgläubige Anmeldungen ein und verkürzt die Widerspruchsfrist auf zwei Monate. Zudem gewährt sie klassenübergreifenden Schutz für nicht eingetragene bekannte Marken, während die Strafen für missbräuchliche Anmeldungen erhöht werden. Für Unternehmen, die ihre **Markenüberwachung** und ihren **Markenschutz** ernst nehmen, ist es jetzt entscheidend, ihre Strategien anzupassen – insbesondere durch professionelle **Markenrecherche und -überwachung**, um Risiken frühzeitig zu erkennen. Wer seine **Marke überwachen lassen** möchte, sollte die **Markenüberwachung Kosten** im Blick behalten, um langfristig von einem effektiven Schutz zu profitieren.

Der Schutz geistigen Eigentums in China durchläuft die bedeutendste Transformation der letzten Jahrzehnte. Am 26. Juni 2026 verabschiedete der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses die überarbeitete Markengesetzgebung, was die fünfte große Aktualisierung des Gesetzes seit seiner Einführung darstellt. Diese Überarbeitung erweitert das Gesetz von 73 Artikeln in acht Kapiteln auf 87 Artikel in neun Kapiteln. Besonders hervorzuheben ist die Einführung eines eigenständigen Kapitels zu Registrierungsbedingungen sowie eine deutliche Ausweitung des Anwendungsbereichs der Markenverwaltung.

Mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 signalisiert diese gesetzliche Änderung einen entscheidenden Wandel weg von einer rein formalistischen Registrierung hin zu einem System, das auf echter kommerzieller Nutzung basiert. Für global agierende Unternehmen in China ist das Verständnis dieser Nuancen ein zentraler Bestandteil des Risikomanagements und der Markenstrategie.

Verankerung der Registrierung in echter Nutzung

Das zentrale Thema der Novelle ist die Neudefinition von „bösem Glauben“. Der neue Artikel 19 präzisiert den bisherigen Standard, indem er Anmeldungen ohne Nutzungsabsicht und solche, die offensichtlich über normale Geschäftsbedürfnisse hinausgehen, ins Visier nimmt. Dieser objektive Test ersetzt die vage Prüfung subjektiven bösen Glaubens und konzentriert sich stattdessen auf die nachweisbare Übereinstimmung zwischen Anmeldevolumen und tatsächlichen Geschäftsaktivitäten. Die Voraussetzung, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen, stellt sicher, dass defensive Anmeldungen, die durch legitime Geschäftsplanung gestützt werden, nicht automatisch sanktioniert werden.

Marke überwachen lassen

Die Kosten für missbräuchliche Anmeldungen sind dramatisch gestiegen. Gemäß Artikel 54 drohen Antragstellern, die in böser Absicht handeln und dadurch nachteilige Auswirkungen verursachen, Verwarnungen und Geldstrafen von bis zu 100.000 RMB. Markenagenturen, die wissentlich solche Aufträge annehmen, haften gemäß Artikel 67 ebenfalls. Die Behandlung von Markenanmeldungen als kostenloses Glücksspiel ist nicht mehr tragbar – sie ist nun eine sanktionierbare Handlung mit realen finanziellen Konsequenzen.

Diese nutzungsorientierte Ausrichtung erstreckt sich auch auf die Aufrechterhaltung und Durchsetzung von Markenrechten. Zwar bleibt die bekannte Dreijahresfrist für die Nichtbenutzungslöschung bestehen, doch ermächtigt Artikel 57 das Markenamt, ungenutzte Registrierungen von Amts wegen zu löschen. Darüber hinaus passt Artikel 78 die Beweislast bei Verletzungsklagen an. Markeninhaber müssen nun nachweisen, dass sie die Marke innerhalb von drei Jahren vor der behaupteten Verletzung genutzt haben, und nicht erst vor Einreichung der Klage. Diese Änderung verhindert, dass kurz vor Prozessbeginn fabrizierte Beweise die prozessualen Anforderungen erfüllen. Zudem kodifiziert Artikel 2 ausdrücklich, dass die Nutzung einer Marke über das Internet als gültige Markennutzung gilt, was für digital ausgerichtete Unternehmen rechtliche Klarheit schafft.

Erweiterter Schutz mit abgestimmten Grenzen

Das überarbeitete Gesetz bietet greifbare Vorteile beim Schutz bekannter Marken. Artikel 21 beseitigt die Voraussetzung, dass eine Marke in China registriert sein muss, um klassenübergreifenden Schutz zu genießen. Nicht eingetragene bekannte Marken können nun die unlautere Ausnutzung auf unähnlichen Waren verhindern, sofern der Inhaber ausreichende Nachweise über den Ruf der Marke vorlegt. Für Unternehmen, die global expandieren, führt Artikel 69 einen Mechanismus zur Bestätigung von Auslandsmarken ein. Die Markenbehörde kann eine offizielle Bestätigung ausstellen, dass eine Marke in China bekannt ist, was Rechteinhabern in ausländischen Gerichtsverfahren hilft.

Auch die Schadensberechnung wurde neu kalibriert. Artikel 77 ermöglicht es Rechteinhabern, zwischen dem tatsächlichen Schaden und dem Gewinn des Verletzers als Grundlage für die Entschädigung zu wählen, anstatt einer strikten Reihenfolge zu folgen. Bei „vorsätzlicher“ Verletzung können Strafschadensersatzzahlungen in Höhe des Ein- bis Fünffachen verhängt werden, was den Standard mit dem Zivilgesetzbuch in Einklang bringt.

Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber den stärkeren Schutz mit Schutzvorkehrungen für fairen Wettbewerb abgewogen hat. Artikel 73 erweitert die Fair-Use-Bestimmung erheblich und kodifiziert ausdrücklich die nominative Nutzung. Die Verwendung einer fremden eingetragenen Marke lediglich zur Angabe des Zwecks oder der Herkunft von Waren ist zulässig, sofern keine Verwechslungsgefahr besteht. Dies schafft eine gesetzliche Grundlage für Reparaturdienste, Ersatzteillieferanten und Gebrauchtwarenhändler und klärt langjährige Unklarheiten in diesen Branchen.

Verfahrensänderungen und administrative Verschärfungen

Die unmittelbarste operative Auswirkung für Praktiker ist die Verkürzung der Widerspruchsfrist von drei auf zwei Monate (Artikel 36). Zwar bleibt ein dreimonatiges Fenster für die Ergänzung von Beweisen nach Einreichung eines Widerspruchs bestehen, doch müssen interne Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Markenüberwachung-Dienste müssen sich an diesen verkürzten Zeitrahmen anpassen, um zu verhindern, dass Dritte Registrierungen erlangen.

Markenagenturen sehen sich einem strengeren Regulierungsregime gegenüber. Neue Vorschriften führen Meldepflichten, Sorgfaltspflichten und Interessenkonfliktverbote ein. Praktiker haften nun persönlich und können mit Geldstrafen von bis zu 200.000 RMB belegt werden. Diese Regulierung erstreckt sich erstmals auch auf die Bearbeitung von Auslandsanmeldungen für inländische Mandanten und verschärft die Aufsicht über die Branche.

Die verworfenen Vorschläge: Was nicht übernommen wurde

Ein erheblicher Teil der gesetzgeberischen Debatte wurde von Vorschlägen geprägt, die es nicht in die Endfassung schafften. Vier ambitionierte Regelungen aus dem Entwurf von 2023 wurden bereits vor der ersten Lesung gestrichen, eine weitere fiel in der zweiten Lesung weg. Das Verständnis dieser Streichungen gibt Aufschluss über die Grenzen der aktuellen Politik.

Die geplanten Fünfjahres-Nutzungserklärungen nach US-Vorbild wurden aufgrund von Bedenken hinsichtlich des Verwaltungsaufwands und der Compliance-Kosten für ehrliche Unternehmen, die ein riesiges Register überwachen müssten, verworfen. Ebenso wurde das generelle Verbot der Neuanmeldung derselben Marke gestrichen, da die Formulierung umfassender Ausnahmen schwierig war und legitime Bedürfnisse zur Portfoliokonsolidierung anerkannt wurden.

Der wohl bedeutendste Verlust für Rechteinhaber ist der Mechanismus zur zwangsweisen Übertragung. Der Entwurf von 2023 sah vor, dass frühere Rechteinhaber die Übertragung von Marken in böser Absicht beantragen konnten, um ihr Anmeldedatum zu wahren. Die Streichung spiegelt unvollendete Arbeiten an der Schnittstelle zu Löschungssystemen wider. Bis ein solcher Mechanismus wieder eingeführt wird, bleibt die parallele Anmeldung während Löschungsverfahren die praktische Lösung.

Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für Markenanmeldungen in böser Absicht und öffentliche Interessenklagen durch Staatsanwaltschaften wurden ebenfalls fallengelassen. Ersteres wurde als zu weitgehende Ausdehnung der Deliktshaftung angesehen, während Letzteres mit dem privatrechtlichen Charakter von Marken kollidierte. Die Gerichte schließen diese Lücken derzeit über das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, was bedeutet, dass der gesetzliche Weg enger geworden ist, auch wenn in der Praxis weiterhin Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Strategische Implikationen für Unternehmen

Gemessen am Gesetz von 2019 stellen die Änderungen von 2026 einen erheblichen Fortschritt dar. Das Ergebnis sind schrittweise, aber wirkungsvolle Innovationen: ein objektiver Standard für bösen Glauben, der durch Strafen untermauert wird, klassenübergreifender Schutz für nicht eingetragene Marken, kodifizierte Fair-Use-Regelungen und erstmalige Instrumente für den globalen Markenschutz.

Anmeldestrategien sollten durch reale Geschäftspläne gerechtfertigt sein, nicht durch spekulative Hortung. Nutzungsnachweise müssen systematisch geführt werden, insbesondere für digitale Plattformen, wo Nutzungsmuster komplex sind. Rechtsabteilungen müssen ihre Markenüberwachung-Fähigkeiten anpassen, um innerhalb der verkürzten zweimonatigen Widerspruchsfrist handlungsfähig zu bleiben.

Die ambitionierten Reformen der Vergangenheit wurden zurückgestellt, doch die zugrundeliegenden Probleme bestehen fort. Mit den kommenden Durchführungsbestimmungen und gerichtlichen Auslegungen wird die nächste Runde von Änderungen wahrscheinlich die verbleibenden Lücken schließen. Anpassungsfähigkeit und ein rigoroses, nutzungsbasiertes Nachweismanagement sind der Schlüssel, um in Chinas sich wandelndem Markenumfeld erfolgreich zu sein.

Für Unternehmen, die ihre Marke überwachen lassen möchten, ist es ratsam, sich frühzeitig über die Markenüberwachung Kosten zu informieren und eine professionelle Markenrecherche und -überwachung in Betracht zu ziehen, um rechtliche Risiken zu minimieren.