Das US-Berufungsgericht für den Bundeskreis (CAFC) hat kürzlich eine Entscheidung des Markenprüfungs- und Berufungsausschusses (TTAB) bestätigt, die den Prioritätsanspruch von Uninterrupted IP, LLC (UNIP) gegenüber der Markenregistrierung von Game Plan, Inc. für „I AM MORE THAN AN ATHLETE" anerkannte. Das Urteil unterstreicht das komplexe Gleichgewicht zwischen Rechten aus dem Gewohnheitsrecht und eingetragenen Marken und betont die Notwendigkeit für Unternehmen, eine lückenlose Dokumentation ihrer Markennutzung zu pflegen.
Game Plan, eine gemeinnützige Organisation, die benachteiligte Studentensportler unterstützt, ließ die Marke 2018 für wohltätige Fundraising-Dienstleistungen eintragen. UNIP, eine Plattform, auf der Sportler persönliche Geschichten teilen können, strebte im selben Jahr die Eintragung ähnlicher Marken an und berief sich dabei auf Rechte aus dem Gewohnheitsrecht, die sich aus einem Asset-Purchase-Vertrag mit DeAndra Alex und ihrem Unternehmen More Than an Athlete, Inc. ableiteten. Der Streitpunkt lag darin, ob die bereits vor der Registrierung von Game Plan bestehenden Rechte von UNIP diesem einen rechtlichen Vorteil im Markt verschafften.
Das TTAB wies den Widerspruch von Game Plan zunächst zurück und stellte fest, dass Rechte aus dem Gewohnheitsrecht allein einen Markenanspruch nicht begründen können, ohne dokumentierte Nachweise über die Nutzung oder ein Eingeständnis früherer Aktivitäten. Dieser Grundsatz unterstreicht die Notwendigkeit für Unternehmen, nicht nur Markenregistrierungen zu sichern, sondern auch Aufzeichnungen über die Nutzung ihrer Marke zu bewahren, um sich gegen potenzielle Anfechtungen zu verteidigen.
Das CAFC bestätigte die Entscheidung des TTAB und verwarf das Argument von Game Plan, dass die Übertragung von Vermögenswerten von Alex' Unternehmen auf UNIP im Jahr 2019 eine ungültige „pauschale Abtretung" (assignment in gross) darstellte. Das Gericht stellte klar, dass die Übertragung greifbare Vermögenswerte beinhaltete, einschließlich des mit der Marke verbundenen Goodwills, und keinen pauschalen Verkauf des gesamten Unternehmens darstellte. Dieses Urteil bekräftigt, dass Rechte aus dem Gewohnheitsrecht übertragen werden können, sofern sie ausdrücklich an spezifische Marken geknüpft und ordnungsgemäß dokumentiert sind.
Game Plan brachte zudem vor, dass die Übertragung im Jahr 2019, die nach Einreichung seines Widerspruchs erfolgte, gegen Verfahrensrichtlinien verstieß. Das CAFC wies jedoch darauf hin, dass die Prioritätsfeststellung des TTAB auf dem Eigentum von UNIP an den bereits bestehenden Rechten basierte und nicht auf seinen Absichtserklärungen zur Nutzung (Intent-to-Use-Anmeldungen). Diese Unterscheidung ist entscheidend: Rechte aus dem Gewohnheitsrecht können, sofern sie etabliert und dokumentiert sind, eingetragene Marken verdrängen, selbst wenn diese zuerst angemeldet wurden.
Der Fall verdeutlicht die Risiken einer vernachlässigten Markenüberwachung. Unternehmen müssen potenzielle Konflikte aktiv bewerten und sicherstellen, dass ihre Rechte rechtlich geschützt sind. Zwar bietet eine Registrierung eine rechtliche Grundlage, doch Rechte aus dem Gewohnheitsrecht – die oft übersehen werden – können ebenso wirksam sein, wenn sie durch konsequente Nutzung und Dokumentation aufrechterhalten werden.
Für Unternehmen, die sich im Markenrecht bewegen, ist die Lehre eindeutig: Eine robuste Strategie erfordert sowohl die Registrierung als auch Nachweise über die Nutzung. Die Verwechslungsgefahr zwischen Marken bleibt ein zentrales Thema, wobei die Beweislast bei der Partei liegt, die die Priorität geltend macht. In einem zunehmend wettbewerbsintensiven Markt ist das Verständnis dieser Nuancen unerlässlich, um kostspielige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die Entscheidung unterstreicht zudem die Bedeutung klarer vertraglicher Vereinbarungen bei der Übertragung von geistigem Eigentum. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Abtretungen von Marken oder damit verbundenen Vermögenswerten spezifisch dokumentiert werden, um Streitigkeiten über Eigentum und Priorität zu verhindern.
Letztendlich dient dieser Fall als Erinnerung daran, dass das Markenrecht ebenso sehr von Dokumentation und Strategie abhängt wie von juristischen Präzedenzfällen. Für Unternehmen bedeutet der Weg zum Schutz ihrer Marke nicht nur die Sicherung von Registrierungen, sondern auch den Nachweis einer konsistenten Historie der Nutzung und der Rechte. In einem dynamischen Marktumfeld können diese Schritte den Unterschied zwischen rechtlichem Erfolg und erheblichem finanziellem Risiko ausmachen.
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