Taylor Swifts Rechtsteam hat neue Markenanmeldungen für zwei Klangmarken eingereicht, die ihre vokale Identität symbolisieren, sowie für eine Bildmarke, die ein schimmerndes Motiv aus der Eras Tour integriert. Diese Einreichungen haben die Aufmerksamkeit von Juristen und Branchenexperten auf sich gezogen, die sie als Teil einer breiteren Bewegung zum Schutz geistigen Eigentums angesichts des Aufstiegs KI-generierter Inhalte betrachten.
Marken für Klänge und Designs werden vom US-Patent- und Markenamt bereits seit einiger Zeit anerkannt. Der Zeitpunkt und die Spezifika dieser Anmeldungen deuten jedoch auf eine gezieltere Strategie hin. Durch die Registrierung ihrer Stimme und der einzigartigen visuellen Elemente aus der Eras Tour ergreift Swift möglicherweise Maßnahmen, um sich vor unbefugter Nutzung zu schützen, insbesondere durch KI-Systeme, die ihr Image oder ihre Stimme nachahmen oder verzerren könnten.
Diese Marken könnten Swift rechtliche Handhabe gegen jede Nutzung ihres Ebenbildes oder ihrer Stimme geben, die wesentlich ähnlich und potenziell irreführend ist, insbesondere in den Bereichen Unterhaltung, Musik oder digitale Medien. Dies umfasst Szenarien, in denen ihr Image oder ihre Stimme in KI-generierten Deepfakes, in politischen Kontexten oder in Werbekampagnen missbraucht werden könnten.
Ähnliche Schutzmaßnahmen werden auch von anderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ergriffen. So erhielt das Rechtsteam von Matthew McConaughey Ende 2025 eine bundesweite Markenregistrierung für seinen berühmten Slogan mit dem Ziel, dessen Ausbeutung durch KI zu verhindern.
Plattformen wie IP Defender bieten Überwachungsdienste across mehrere nationale Markendatenbanken an und ermöglichen so die frühzeitige Erkennung potenzieller Konflikte. Diese Dienste decken über 50 Länder ab, darunter die gesamte EU, die USA, Australien und zahlreiche andere, sowie die Datenbanken des EUTM und der WIPO.