Das US-Berufungsgericht für den Bundeskreis (Court of Appeals for the Federal Circuit) hat kürzlich eine bedeutende Frage im Markenrecht geklärt, indem es den „Milwaukee-Test" als Maßstab dafür übernommen hat, ob eine Farbmarke gattungsmäßig ist. Diese Entscheidung, In re PT Medisafe Technologies, Aktenzeichen 2023-1573 (Fed. Cir. 29. April 2025) (Richter Prost, Clevenger, Stark), bestätigt die Feststellung des Markengerichts und Berufungsausschusses (TTAB), dass eine dunkelgrüne Farbmarke auf medizinischen Untersuchungshandschuhen gattungsmäßig ist.
Verständnis des Falls
PT Medisafe Technologies beantragte die Eintragung einer dunkelgrünen Farbmarke. Das Berufungsgericht für den Bundeskreis kam zu dem Schluss, dass erhebliche Beweise die Feststellung des TTAB zur Gattungsmäßigkeit stützten. Dies bedeutet, dass die Marke nicht als Herkunftshinweis fungieren konnte und weder für das Haupt- noch für das ergänzende Register eintragungsfähig war.
Auswirkungen für Unternehmen
Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Verständnisses dafür, wie Farbmarken in ihrer jeweiligen Branche wahrgenommen werden, sowie die potenziellen Risiken, sich auf Farben zu verlassen, denen herkunftskennzeichnende Eigenschaften fehlen. Unternehmen sollten gründliche Marktanalysen durchführen, um die Einzigartigkeit ihrer Farbmarken zu bewerten, den Status ihrer Marken proaktiv überwachen und wirksame Schutzsysteme einsetzen, wie sie beispielsweise von IP Defender bereitgestellt werden.
Fazit
Die Übernahme des Milwaukee-Tests durch das Berufungsgericht für den Bundeskreis bekräftigt den Grundsatz, dass die Trade Dress (das Erscheinungsbild einer Ware oder Dienstleistung) als Herkunftshinweis funktionieren muss. Unternehmen müssen Wachsamkeit priorisieren und robuste Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums implementieren, um ihre Rechte in einem wettbewerbsintensiven Markt effektiv zu sichern.