Ein Buchstabe reichte nicht: Gericht stellt fest, dass Flowers Box den Promi-Ruf von Flowerbx ausnutzte

Zusammenfassung

Das Intellectual Property Enterprise Court entschied, dass Flowers Box London durch die Verwendung nahezu identischer Zeichen für Blumen und Geschenke die britische Marke von Flowerbx verletzt hat. Der jüngere Nutzer zog unlauteren Vorteil aus dem Ruf des Promi-Floristen und sieht sich nun einem Unterlassungsanspruch sowie den Kosten für den Wiederaufbau einer Marke gegenüber, die Kunden bereits verwechselten. Mit einer professionellen **Markenüberwachung** hätte dies frühzeitig erkannt und verhindert werden können – so schützen Sie Ihre **Marke überwachen lassen** und vermeiden teure Rechtsstreitigkeiten. Erfahren Sie mehr über **Markenschutz**, **Markenrecherche und -überwachung** sowie die **Markenüberwachung Kosten**.

Eine einzelne fehlende Buchstabe sollte den Unterschied machen. Tat es aber nicht.

Flowerbx, der 2015 von Whitney Bromberg Hawkings nach Jahren bei Gucci und Tom Ford gegründete Londoner Luxus-Blumenhändler, baute sich einen Ruf für hochwertige Arrangements auf, die an Victoria Beckham, Louis-Vuitton-Events, Dior, Jimmy Choo und die Modebranche geliefert wurden. Zum Zeitpunkt des Prozesses belief sich der britische Umsatz auf etwa 4,3 Millionen Pfund. Das Unternehmen besaß die britische Marke Nr. 3.223.726 für das Wort FLOWERBX.

Flowers Box London Limited, gegründet im April 2019, verkaufte Blumen und Geschenke unter den Bezeichnungen FLOWERSBOX, FLOWERS BOX und FLOWERS BOX LONDON. Die Zeichen waren so ähnlich, dass Trustpilot-Bewertungen, die für Flowerbx bestimmt waren, beim jüngeren Unternehmen landeten, Kunden bei der falschen Stelle bestellten und Beschwerden im falschen Postfach eingingen. Das Intellectual Property Enterprise Court verhandelte den Haftungsprozess im Juli 2026. Das Urteil folgte am 7. September 2026 in der Sache Flowerbx Ltd gegen Flowers Box London Ltd [2026] EWHC 2233 (IPEC).

Marke überwachen lassen

Miss Recorder Amanda Michaels, als stellvertretende Richterin tätig, stellte fest, dass die Marken in Aussehen, Klang und Konzept sehr ähnlich waren. Der Zusatz „London“ rettete den jüngeren Nutzer nicht. Die Verwechslungsgefahr gemäß Abschnitt 10(2)(b) des Trade Marks Act 1994 wurde bestätigt. Gemäß Abschnitt 10(3) stellte das Gericht fest, dass Flowers Box unlauteren Vorteil aus dem Ruf von Flowerbx für luxuriöses und stilvolles Blumenarrangement höchster Qualität gezogen hatte. Der Beklagte hatte keinen rechtfertigenden Grund. Die Widerklage, dass FLOWERBX lediglich beschreibend sei, scheiterte; die Marke war gültig und hatte vor der Gründung des Beklagten Unterscheidungskraft erlangt.

Was der jüngere Nutzer verlor, ist der übliche Preis dafür, zu nah dran zu sein: eine Unterlassungsverfügung gegen die weitere Nutzung der Zeichen, die Kosten des Verfahrens und die Notwendigkeit, eine Marke neu aufzubauen, die sich von fremdem Goodwill ernährt hatte. Inventar, Website-Inhalte, Verpackungen und Kundenlisten, die mit den verwechslungsfähigen Namen verbunden sind, überleben ein solches Urteil nicht. Der Fall befindet sich noch in der Haftungsphase; die Schadenshöhe wird später festgelegt. Das Muster ist bereits klar.

Exakte Kopien sind selten. Der Schaden entsteht meist durch eine Buchstabenverschiebung, ein phonetisches Zwillingspaar, einen ähnlichen Maskottchen-Charakter oder eine Verpackung, die auf den ersten Blick vertraut wirkt. Flowerbx und Flowers Box sind die Lehrbuchversion.

Das Fenster, das sich schließt

Büros verhindern eine verwechslungsfähige Marke nicht von allein. Relative Schutzhindernisse sind das Problem des Inhabers. Widerspruchsfristen sind kurz – in der Regel 30 bis 90 Tage nach Veröffentlichung. Nach der Eintragung wird der Kampf teuer, wie dieses Urteil zeigt. Die Nichtbeachtung von Ähnlichkeiten ist der Grund, warum Markenrechte schwächer werden: Verwässerung, Kundenverwechslungen, blockierte Expansion, eine schlechtere Ausgangslage bei der Due Diligence.

Warum Markenüberwachung existiert, ist die praktische Antwort auf diese Lücke. Die Arbeit, eine Marke überwachen zu lassen, ist günstiger als ein Not-Rebranding, wenn die Nachahmung bereits Fuß gefasst hat.

Der Name des Blumenhändlers war bereits das Problem eines anderen, bevor er zum Problem des jüngeren Nutzers wurde. Der einzige günstige Moment ist, bevor die Nachahmung sich verfestigt.